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FAQ

Wir lassen Sie nicht im Stich !

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert das Rekrutierungverfahren?

  • Das Rekrutierungsverfahren für Pflegefachkräfte aus Drittstaaten (Nicht EU-Staaten) dauert circa sechs Monate. Nach Einreise der Pflegefachkräfte in Deutschland beginnt die Schulungsphase und dauert ca. 6 Monate. In dieser Zeit dürfen die Gesundheits- und Krankenpfleger bereits als Hilfskräfte arbeiten.

Welche Garantien hab ich als Unternehmer?

  • Sollte einmal der Fall eintreten, dass ein/e Kandidat/in nicht in Deutschland bleiben kann, so besetzen wir diese Stelle innerhalb der Probezeit neu.

Sind die Ausbildungspapiere der Kandidaten/innen echt?

  • Die Ausbildungspapiere müssen im Heimatland durch zugelassene deutsche Behörden bestätigt werden, bevor die Einreiseerlaubnis erteit wird.

Was müssen ausländische Arbeitskräfte verdienen?

  • Arbeitskräfte ausländischer Herkunft müssen deutschen Arbeitskräften gleichgestellt sein und verdienen stufengleich wie ihre deutschen Kollegen.

Wer ist für die Unterbringung zuständig?

  • In der Regel kümmert sich der Arbeitgeber um die Unterbringung seiner neuen ausländischen Mitarbeiter. Die Unterbringung kann in „Schwesternzimmern“ oder möblierten Wohnungen (Gemeinschaftsunterkünfte) erfolgen.

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